Wir glauben, dass es niemanden gibt, der für alle Spielarten geeignet ist. Unsere Mission ist es, wertvolle Tipps und Tricks für jedes Spiel bereitzustellen. Wir sind benutzerorientiert, konzentrieren uns auf die Interessen und Spielfähigkeiten unserer Benutzer und bieten personalisierte Artikel und Produktbewertungen, die von Spielern verfasst wurden. Diese Kombination von Inhalten ermöglicht es den Lesern, ihre Meinung darüber zu äußern, ob sie das Produkt oder die Dienstleistung kaufen oder nicht. Wir sind die führende Spielepublikation und bieten umfassende und faire Bewertungen verschiedener Spielgeräte und die richtigen Einstellungen, um ein reibungsloses und angenehmes Spielerlebnis zu erzielen.
Unser Ziel ist es, die besten Spielgeräte von anderen Spielgeräten zu unterscheiden, um fundierte Entscheidungen bei der Auswahl eines Geräts, der Anpassung von Einstellungen oder dem Kauf eines neuen Spiels zu treffen, um Spielern die effizientesten, effektivsten und zuverlässigsten Methoden zur Verbesserung ihrer Spiele bereitzustellen. Wir bieten eine Online-Anleitung, wie Sie beispiellosen Videospielspaß genießen können.
Wir vermitteln den Menschen die grundlegenden Fähigkeiten, die sie benötigen, um ihre geistigen Fähigkeiten zu verbessern und damit die Lebensqualität der Spieler zu verbessern. Unsere Mission ist einfach: unseren Lesern das beste Spielerlebnis zu bieten!
Der Oberste Gerichtshof von Delhi hat erklärt, dass eine E-Commerce-Plattform, die es einem Drittanbieter ermöglicht, sich an den Namen oder die Marke und die Produktlisten eines anderen Verkäufers auf seiner Plattform zu verringern, nichts anderes als Huckepack ist und nicht erlaubt werden kann. Justice Prathiba M Singh sagte, dass Latching on eine Art des Engpässe des Rufs eines anderen Unternehmens sei, und die Zustimmung und Genehmigung des Markeninhabers sowie des Listing-Eigentümers sei erforderlich, bevor ein solches Verhalten zulässig ist. Die Beobachtungen des Gerichts wurden in einer Klage eines Online-Kleidungsverkäufers gegen eine E-Commerce-Plattform vorgenommen. Der Kläger behauptete, die Plattform des Beklagten erlaubte Drittanbieter, sich an die Produkteinträge zu eingehen. Der Gerichtshof sagte in seiner vorläufigen Anordnung, dass der Angeklagte anderen Verkäufern von Drittanbietern erlaubt habe und hielt es zurück, dass Verkäufer Dritter an die Mark-und Produktli
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